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Unsere Flugbetriebsordnung:

(gibt es hier auch als PDF-Datei)

gem. Platzzulassung vom 22.10.2008,
Aktenzeichen 25-2-3721.6-EI/08
Aktualisiert: 17.02.2019

Voraussetzung für die Teilnahme am Flugbetrieb:

Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.

Der Inhalt der Aufstiegserlaubnis vom 22.10.2008 ist für jeden Modellflieger verbindlich.

1. Am Flugbetrieb dürfen grundsätzlich nur aktive Vereinsmitglieder teilnehmen. Gäste dürfen nur mit Genehmigung der Aufsichtsperson bzw. eines Vereinsmitglieds teilnehmen. Der Lärmpass für Modelle mit Verbrennungsmotor ist vorzulegen.

2. Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb hat eine gültige, ausreichende Haftpflichtversicherung für Flugmodelle nachzuweisen.

3. Jedes Flugmodell über 250g unterliegt der Kennzeichnungspflicht.

4. Jeder Pilot muss sich vor dem Einschalten der Fernsteuerung in das Modellflugbuch eintragen und die seiner Frequenz entsprechende Kanaltafel von den am Container angebrachten Frequenztafeln sichtbar an seinem Sender anbringen. 2,4 GHz-Anlagen sind von der Frequenztafel befreit.

5. Beim Betrieb von Flugmodellen mit Eigenantrieb sollte lt. Aufstiegserlaubnis III/10 eine zweite, in “Sofortmaßnahmen am Unfallort“ ausgebildete Person am Flugplatz anwesend sein.

6. Das erste Vollmitglied am Fluggelände hat sich als Aufsichtsperson in das Flugbuch einzutragen. Diese führt das Modellflugbuch und regelt den Flugbetrieb analog der Aufstiegserlaubnis und Flugordnung. Sie übt das Hausrecht des Vereins aus, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Ab dem 4. Modellflugzeug in der Luft darf sie selbst nicht mehr fliegen. Der Tausch des Amts der Aufsichtsperson ist jederzeit möglich und ist im Modellflugbuch zu dokumentieren.

7. Die Schallpegelgrenze entsprechend der Aufstiegserlaubnis ist einzuhalten. Die Liste der gemessenen Modelle liegt im Container aus.

8. Das Überfliegen des Zuschauerraums und/oder des Parkplatzes ist strikt untersagt und führt im Wiederholungsfalle zum Ausschluss vom Flugbetrieb.

9. Landwirtschaftliche Arbeiten auf den umliegenden Feldern haben immer Vorrang. Ein Überfliegen oder gar Anfliegen von Personen oder Maschinen ist strikt untersagt.

10. Der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor ist grundsätzlich eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang einzustellen und gemäß Genehmigungsurkunde und durch Vereinsausschuss auf folgende Zeiten beschränkt: an Werktagen 09:00-12:00 und 13:00-19:00 Uhr. An Sonn-und Feiertagen 13.30 -19:00 Uhr.

11. An den Feiertagen Karfreitag, Allerheiligen und Heiligabend ist der Flugbetrieb mit Modellen mit Verbrennungsmotor nicht gestattet.

12. In der Anlage zur Flugordnung befindet sich ein Notfallplan. Dieser ist im Container sowie an der Außenwand des Containers sichtbar angebracht und wird regelmäßig auf Aktualität überprüft.

Buxheim, 17.02.2019
Erwin Müller (1. Vorsitzender)

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